§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen „Sweedy“, Inhaberin Kristina Svensson-Höftberger, und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
§2 Vertragsabschluss
1. Angebote von „Sweedy“ auf der Website, in Katalogen oder auf anderen Datenträgern sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten Bestellformulars im Onlineverfahren, per Telefon, oder E-Mail.
2. Der Kaufvertrag kommt zustande mit „Sweedy“, Inhaberin Kristina Svensson-Höftberger, Universitätsplatz, A-5020 Salzburg. Durch Absenden des Bestellformulars geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Die Auftragsbestätigung erhalten Sie per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.
3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden – insbesondere, obwohl wir unsere eigene Belieferung rechtzeitig und im richtigen Umfang mit unserem Lieferanten vereinbart haben – nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
§3 Lieferung
1. Mit der Lieferung der Ware ab Lager hat „Sweedy“ die vertragliche Hauptpflicht erfüllt. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst bei der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
2. „Sweedy“ behält sich vor, einzelne Artikel nur in haushaltsüblichen Mengen auszuliefern.
3. Der Versand erfolgt auf Grundlage der zum Bestellzeitpunkt gültigen und auf der Website angegebenen Versandbedingungen. Etwaige Angaben zur Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, ein Termin wurde verbindlich zugesagt.
4. Eine Selbstabholung durch den Kunden ist nach vorheriger Absprache möglich.
5. „Sweedy“ behält sich gegenüber Unternehmern vor, die Bestellung in Teilen auszuliefern, soweit eine Teillieferung nicht unter Berücksichtigung der Belange des Käufers unzumutbar ist. Entstehen durch Teillieferungen zusätzliche Kosten trägt diese „Sweedy“.
§4 Zahlung
1. Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung durch „Sweedy“ fällig. „Sweedy“ kann nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungsweisen akzeptieren.
2. „Sweedy“ behält sich vor, in Einzelfällen bestimmten Kunden eine andere als vom Kunden gewählte Zahlart vorzuschreiben.
3. „Sweedy“ kann Kunden den Status eines Stammkunden geben. Kunden mit Stammkundenstatus haben zusätzliche Zahlarten zur Verfügung. Ein Anspruch auf Stammkundenstatus existiert nicht. Der Stammkundenstatus kann bei Vorliegen sachlicher Gründe, insbesondere bei Verzug des Kunden, wieder aufgehoben werden.
4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist „Sweedy“ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Falls „Sweedy“ ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist „Sweedy“ berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. Kosten, welche „Sweedy“ durch eine unberechtigte und vom Kunden zu vertretende Rückbuchung oder Stornierung (Chargeback) von Bankeinzug oder Kreditkartenzahlungen entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.
§5 Auslandssendungen
Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder deklarieren wir die Lieferung mit Bezeichnung des Inhalts und Wert. Alle eventuell anfallenden Zoll- und Einfuhrgebühren sind vom Empfänger zu tragen. Nationale Einfuhrbestimmungen für die jeweiligen Produkte sind vom Kunden zu beachten. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Konformität unserer Produkte mit nationalen Richtlinien und Vorschriften außerhalb der EU.
§6 Eigentumsvorbehalt
Die an den Besteller gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Wirksamkeit des Kaufvertrags und bis zum Eingang aller vom Besteller zu leistenden Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit „Sweedy“ im Eigentum von „Sweedy“. Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld angerechnet.
§7 Mängelhaftung und Haftung
1. Mängelhaftungsrechte des Bestellers setzen bei gewerblichen Abnehmern voraus, dass der Besteller die gelieferte Ware bei der Anlieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel untersucht und bei der Prüfung festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen rügt.
2. Soweit ein von „Sweedy“ zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist „Sweedy“ zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder wird die Nacherfüllung von „Sweedy“ endgültig verweigert, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb des mangelhaften Artikels zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
3. „Sweedy“ haftet für Schäden, die von „Sweedy“ oder den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von „Sweedy“ grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung von „Sweedy“ sowie deren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.